Falls der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten für die Heimunterbringung trägt, benötigen wir von Ihnen einen aktuellen Rentenbescheid, da Ihre Rente zur teilweisen Begleichung der Heimkosten herangezogen wird.
Falls der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten für die Heimunterbringung trägt, benötigen wir von Ihnen einen aktuellen Rentenbescheid, da Ihre Rente zur teilweisen Begleichung der Heimkosten herangezogen wird.