Elektrische Geräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit nachgewiesener Prüfung (Prüfplakette) und nach vorheriger Absprache mit der Einrichtungsleitung im Zimmer benutzt werden.
Elektrische Geräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit nachgewiesener Prüfung (Prüfplakette) und nach vorheriger Absprache mit der Einrichtungsleitung im Zimmer benutzt werden.