Grundsätzlich verrechnen wir Leistungen wie Friseur, Fußpflege, Pflegemittel etc. bargeldlos. Nur auf ausdrücklichen Wunsch führen wir für Sie ein Barbetragskonto. So können Sie Ihr Bargeld für den Eigenbedarf zur Aufbewahrung von den jeweils anwesenden und dafür zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung hinterlegen lassen.