Sie haben die Möglichkeit eine Apotheke Ihrer Wahl zu benennen. In diesem Fall sind Sie für die Beschaffung Ihrer Medikamente selbst verantwortlich.

Sie können sich auch am Rotationsverfahren im Rahmen bestehender Apothekenverträge beteiligen (Die beliefernde Apotheke wechselt quartalsweise). In diesem Fall kümmern wir uns um die Medikamentenversorgung.